juris PraxisReporte

Autor:Prof. Dr. Dirk Heckmann
Erscheinungsdatum:22.05.2026
Quelle:juris Logo
Normen:§ 36 HinSchG, § 130a ZPO, EUV 2016/679
Fundstelle:jurisPR-ITR 10/2026 Anm. 1
Herausgeber:Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München
Zitiervorschlag:Heckmann, jurisPR-ITR 10/2026 Anm. 1 Zitiervorschlag

Editorial 10/2026 - Die 5. Digitalministerkonferenz befasst sich mit der Umsetzung der Modernisierungsagenda

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

in der vergangenen Woche trafen sich die Digitalministerinnen und Digitalminister des Bundes und der Länder zur 5. Digitalministerkonferenz des Jahres in Hamburg. Im Mittelpunkt stand dabei erneut das Thema der Staatsmodernisierung, insbesondere die Umsetzung der Modernisierungsagenda, die im vergangenen Dezember von Bund und Ländern beschlossen worden war.

Die Digitalisierung soll dabei als „zentraler Hebel der Staatsmodernisierung“ dienen. Hierfür will die Digitalministerkonferenz die Abstimmung mit den Fachressorts und Fachministerkonferenzen stärken, um die Digitalisierung in den jeweiligen Fachbereichen besser auszurichten und zu koordinieren. Als zentrale Pfeiler sollen dabei die Deutschland-Architektur und der Deutschland-Stack dienen, um für Verwaltungsverfahren und digitale Verwaltungsangebote eine Ende-zu-Ende-Digitalisierung umzusetzen. In diesem Rahmen soll zukünftig verstärkt auf bestehende Lösungen statt auf Eigenentwicklungen zurückgegriffen werden.

Um die praktische Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, fordert die Digitalministerkonferenz zudem einen Paradigmenwechsel im Datenschutz. Ausgerichtet an den Leitprinzipien eines risikobasierten Ansatzes, einer zweckgebundenen Nutzbarkeit und der Missbrauchsvermeidung statt eines Präventivverbots sollen mehr Rechtssicherheit und Vereinheitlichung geschaffen werden.

Schließlich soll der Ausbau von Rechenzentren beschleunigt werden, um die digitale Souveränität Deutschlands und Europas zu stärken. Weitere Beschlüsse fasste die Konferenz zudem zur Entwicklung eines Reallabors für Law as Code, zur Weiterentwicklung der BundID zur DeutschlandID, zur Gründung innerhalb von 24 Stunden sowie zum Einsatz von Praxischecks zum Bürokratieabbau.

Die zahlreichen Beschlüsse der Digitalministerkonferenz zeigen, dass die Themen Staatsmodernisierung und Digitalisierung im politischen Prozess endlich die notwendige Aufmerksamkeit erhalten. Erfreulich ist dabei insbesondere, dass Bund und Länder mit großer Einigkeit vorgehen – ein Punkt, den auch der Bundesdigitalminister ausdrücklich hervorgehoben hat. Zugleich markieren die Beschlüsse lediglich erste Schritte. Entscheidend wird nun sein, ob und wie sie tatsächlich umgesetzt werden.

In dieser Ausgabe des PraxisReports befasst sich zunächst Klaus Spitz mit dem Sonderkündigungsschutz und der Beweislastumkehr nach § 36 HinSchG bei Kündigungen in der Probezeit (ArbG Koblenz, Urt. v. 20.11.2025 - 6 Ca 2023/25) (Anm. 2).

Anschließend erwartet Sie ein Beitrag von Thomas Lapp zur einfachen Signatur gemäß § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO (BGH, Beschl. v. 24.06.2025 - VI ZB 91/23) (Anm. 3).

Sodann ist Victor Monsees mit einer Anmerkung zur Verweigerung der Auskunft nach Art. 15 DSGVO bei Kenntnis des Betroffenen von den personenbezogenen Daten vertreten (BFH, Urt. v. 04.11.2025 - IX R 28/23) (Anm. 4).

Kevin Lach bespricht ein Urteil des BGH zur Reichweite des Fernunterrichtsschutzgesetzes bei Onlinecoachingformaten und dem Tatbestandsmerkmal der räumlichen Trennung (BGH, Urt. v. 05.02.2026 - III ZR 137/25) (Anm. 5).

Zuletzt beschäftigt sich Christoph Halder mit einem Urteil des EuGH zur Zulässigkeit von Direktwerbung per E-Mail durch Onlinemedienunternehmen (EuGH, Urt. v. 13.11.2025 - C-654/23) (Anm. 6).

Ich wünsche Ihnen eine unterhaltsame Lektüre!

Ihr Prof. Dr. Dirk Heckmann


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